AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H.
Oberzinneg 92
5753 Saalbach

Firmensitz:
Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H., 5753 Saalbach, Oberzinneg 92

Telefon: 0664/844 4323

Mail: office@snowmobil-city.at

Homepage: www.snowmobil-city.at

Firmenbuchnummer: 271313-S


Mit Bezahlung des jeweiligen, laut gültiger Preisliste, vereinbarten
Betrages schließen sie mit der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H.einen Mietvertrag ab und anerkennen somit die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsinhalt.

1.) Gewährung der Benützung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste:
1.1. Die Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. ermöglicht es den Gästen die vorhandenen Einrichtungen bzw. den jeweiligen Parkour mit den seitens der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. zur Verfügung gestellten Fahrzeugen im Rahmen der Vertragsbedingungen auf eigene Gefahr zu benützen.

1.2. Die Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. stellt den jeweiligen Gästen Motorschlitten (so genannte Snowmobiles bzw. Pistenraupen) zur Verfügung.

1.3. Es ist weder aufgrund der vorhandenen Einrichtungen noch aufgrund der umfassenden Einschulung des Personals möglich, Unfälle während der Inbetriebnahme der Fahrzeuge generell zu verhüten. Insbesondere tragen die Gäste selbst die mit der Ausübung des auf dem gegenständlichen Gelände ausgeübten Sportes verbundenen Gefahren.

1.4. Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen, also nicht zum Personal der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. zugehörige Personen.

2.) Öffnungszeiten und Zutrittsgewährung:
Die Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. gewährt den Besuch- bzw. Eintritt während der durch die Firma bekannt gegebenen Öffnungszeiten.

3.) Zustand und Bedienung der Anlagen:
3.1. Die Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. steht insbesondere dafür ein, dass die von ihr errichteten Anlagen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.

3.2. Sobald die Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. von einer Störung, einem Mangel oder Schadhaftigkeit einer Anlage bzw. einem Anlagenteil Kenntnis erlangt, welche einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, untersagt die Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. umgehend eine Benützung der gesamten Anlage bzw. dem gestörten Anlagenteiles oder
schränkt ihre Benutzung auf gehörige Weise ein.

3.3. Der jeweilige Fahrgast ist selbst für die Einhaltung von Anordnungen des zuständigen Personals verantwortlich.

4.) Verhalten bei Unfällen:
Kommt es zu einem Unfall, werden seitens der Mitarbeiter der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. im Rahmen des Zumutbaren, unverzüglich Hilfsmaßnahmen eingeleitet.

5.) Haftung der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H.:
5.1. Die Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. haftet nur für solche Schäden, die sie oder ihr Personal dem Gast durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat.

5.2. Die Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Anordnung des Personals, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verhalten des Geschädigten oder durch unabwendbare bzw. unvorhergesehene Ereignisse bzw. höherer Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden.
Mitverschulden führt zu entsprechender Schadenteilung nach den einschlägigen Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches. Gleiches gilt sinngemäß für allfällig bei den jeweiligen Anlagen bzw. Anlagenteilen und Einrichtungen ausgehängte besondere Benützungsregeln sowie für allfällig Benützungsverbote oder Einschränkungen.

6.) Eintrittskarten bzw. Entgelte:
Die Benützung des Geländes bzw. der Anlagen der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. ist nur nach Bezahlung des hierfür vorgesehenen Entgeltes laut der jeweiligen Tarifordnung zulässig. Bei Bezahlung des jeweiligen Tarifes werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen.
6.1. Stornobedingungen:
Bei Stornierung am Tag der Veranstaltung oder Nichterscheinung (No show) werden 100 % fällig

7.) Gästepflichten:
7.1. Bezüglich der Benutzung der jeweiligen Snow Mobile muss jeder Teilnehmer einen Helm, welcher seitens der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. gestellt wird, tragen. Weiters wird unbedingt empfohlen, dass seitens des jeweiligen Gastes entsprechend warme Kleidung, insbesondere ein Schianzug, Handschuhe und gutes Schuhwerk getragen wird.

7.2. Ausdrücklich wird seitens der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. angemerkt, dass das Tragen von Schischuhen nicht erlaubt ist.

7.3. Es entspricht weiters einer Obliegenheit des jeweiligen Gastes, dass dieser sich beim Befahren der Anlage, insbesondere beim Kurven fahren, sich um eine bessere Fahrweise zu gewährleisten, in die Kurve legt.

7.4. Bezüglich des Fahrens mit einer Pistenraupe ist auszuführen, dass warme Kleidung unbedingt empfohlen wird sowie auch Schischuhe nicht gestattet sind.

7.5. Die jeweiligen Fahrgäste sind des weitern verpflichtet, die jeweiligen Dienstleistungen der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. in nüchternem Zustand in Anspruch zu nehmen. Die Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. ist berechtigt, augenscheinlich alkoholisierte Fahrgäste von der Benützung der Anlage auszuschließen.

7.6. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben nur in Begleitung einer befugten Aufsichtsperson Zutritt zu den seitens der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. zur Verfügung gestellten Anlagen.

7.7. Im Falle von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hiefür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hiefür zuständige Funktionär für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des
Gruppenbesuches anwesend zu sein.

7.8. Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des zuständigen Personals der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt. In besonderen Fällen kann auch ein Besuchsverbot für die Zukunft seitens der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. ausgesprochen werden.

8.) Unterlassung von Gefährdungen und Belästigungen:
8.1. Jeder Gast ist vor allem im Hinblick auf die körperliche Integrität anderer Gäste verpflichtet auf den Schutz des Leib und Lebens anderer Gäste Rücksicht zu nehmen. Es ist insbesondere alles zu unterlassen, was andere Gäste in ihrer körperlichen Integrität gefährdet.

8.2. Alle Anlagen und Einrichtungen der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.

9.) Einbringung und Verlust von Gegenständen, Abstellen von Fahrzeugen:
9.1. Für die auf der gegenständlichen Anlage eingebrachten Wertgegenstände wird seitens der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. keine Haftung übernommen.

9.2. Für den zugehörigen Parkplatz Landhaus Oberzinegg, wird keine Haftung für Unfallschäden jedweder Art (insbesondere auch beim Ein- bzw. Aussteigen des jeweiligen Fahrzeugs) übernommen.

9.3. Gefundene Gegenstände sind einem Mitarbeiter gegen Bestätigung abzugeben.

10.) Verhalten bei Unfällen:
Jeder Gast ist verpflichtet, Unfälle sofort dem Betriebspersonal zu melden, das die notwendigen Hilfsmaßnahmen einzuleiten hat. Am Unfall Beteiligte oder Zeugen haben sich dem Betriebspersonal für die Ermittlung der Unfallursache zur Verfügung zu stellen. Für Unfälle, die nicht durch mangelhafte Betriebsanlagen oder Betriebsführung entstehen, wird nicht gehaftet.

11.) Gerichtsstand:
Als ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeiten mit der Firma Snowmobil-City Betriebsges. m. b. H. (sowohl Aktiv-, als auch Passivprozesse) wird ausdrücklich das Bezirksgericht Zell am See vereinbart.